Anwaltsbüro in Hamburg
Reiserecht englisch

Reiserecht deutsch

Russisches Inkasso

Rumänisch

Reiserecht rumänisch

Englischer Anwalt

Französischer Anwalt

Kroatischer Anwalt

Italienischer Anwalt

Rumänischer Anwalt

Russischer Anwalt

Andere Rechtsgebiete

Umweltschutzrecht

KFZ-Recht und Verkehrsunfälle

Recht für Tierärzte

25.07.2023

Was kostet ein Prozess?

Die Kosten der staatlichen Verwaltung und der Rechtsprechung sind schwer abzuschätzen. Die Dimensionen übersteigen das Vorstellungsvermögen; ihre Struktur ist verwickelt und auch für Experten nur mit Mühe durchschaubar. Demgegenüber kann mit der Beantwortung der Fragen transparenter gemacht werden, was die Rechtsprechung, insbesondere die streitige Zivilgerichtsbarkeit, kostet. Methodisch wird auf die Person abgestellt, die den Kern der Leistung erbringt, die die staatliche Leistung sichtbar macht, an deren Zeiteinsatz der staatliche Aufwand messbar ist, auf die allein es in den Augen des Rechtsuchenden ankommt.
Den Leistungsstunden des Anwalts, also allen seinen Arbeiten am und für den Fall, und nur diesen, ist der gesamte Folgeaufwand, sind alle Sekundartätigkeiten von ihm und anderen, alle Hilfsarbeiten und organisatorischen Maßnahmen nebst Sachaufwand anteilig zuzurechnen.
Die Leistungsarbeit des Fachanwalts (im Gegensatz zu seiner Fortbildung durch allgemeines Zeitschriftenstudium, Personalangelegenheiten, Organisationsfragen) besteht im wesentlichen im Lesen und Bearbeiten der Schriftsätze, in der mündlichen Verhandlung und im Fällen und Begründen seiner Entscheidung, bei Landgerichten außerdem noch in der Beratung. Seine Tätigkeit ist substantiell und zeitlich relativ konzentriert.
Die Sekundartätigkeiten für eine Sache zerfallen dagegen in unzählige, manchmal nur Minuten oder gar Sekunden beanspruchende Hilfsvorgänge bei der Geschäftsstelle, der Kanzlei, dem Mahngericht, der Gerichtskasse, der Telefonzentrale und der Postbearbeitung. Als Sekundärvorgänge der Tätigkeit sind außerdem anzusehen die Anteile des Aufwands der Justiz sowie anderer Ressorts, insbesondere des Forderungsinkassos. Diese Tätigkeiten eines unbestimmten Personenkreises und der entsprechende Sachaufwand ermöglichen erst, dass ein Rechtsanwalt gefunden werden kann, sie sind der Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht annähernd proportional.
Nimmt die Zahl der Schuldner zu, erhöht sich entsprechend der Aufwand. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, bei der Kostenfrage nur auf den Anwalt und seine Prozessführung, das heißt seine Arbeit am und für den Fall abzustellen, und dieser den gesamten Zeitaufwand anteilig zuzurechnen (ebenso wie der Anwaltsstunde der Büroaufwand zuzurechnen ist).

Rechnungen:

Dieses Verfahren ist für eine Behörde oder ein Gericht ungewohnt, dagegen im Wirtschaftsleben insbesondere in Dienstleistungsbereichen alltäglich. Dem Mandanten wird es deutlich bei offenen Handwerkerrechnungen, in denen nur die Leistungsstunden der Mitarbeiter berechnet werden, diese aber in einer Höhe, die alles andere, auch den anteiligen Mehraufwand, mitberücksichtigt. Dem Gläubiger erscheint es auch sinnvoller, dass ihm nur die für ihn speziell erbrachte, ihm konkret erkennbare Leistung berechnet wird; dies dann höher als zusätzlich ein unkontrollierbarer Kostenanteil. Der Patient zahlt nach seinen Vorstellungen ein Arzthonorar für die Konsultation und nicht etwa teilweise für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, für das Lesen der Prozessakten und für die ihm mehr oder weniger unsichtbar bleibenden Arbeiten der Inkassounternehmen.
Anwaltsbüro
Hahn und Partner - Rechtsanwälte in Hamburg seit 1960
Die Rechtsanwälte in Hamburg
Willkommen !
Was machen wir ?