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20.02.2025
Verschiedene Rechtsgeschäfte
Die Kenntnisse des Antragstellers sind dann als genügend zu bezeichnen, wenn sie ihn befähigen, die in den
täglichen Rechtsgeschäften anfallenden Fragen einer sachgerechten Lösung zuzuführen.
Bei den beschränkten Anträgen auf einen Sachbereich der anwaltlichen Tätigkeit ist jeweils danach zu
differenzieren, auf welchem Sachgebiet der
Rechtsanwalt
tätig ist. Daraus ergibt sich dann einerseits, ob und
wo Abstriche von der bei einer normalen Erlaubnis geforderten Zahlungsfähigkeit gemacht werden können, und wo
andererseits beschleunigte Zahlungen gegenüber der normalen Zahlungsweise im Hinblick auf die schuldbefreiende
Wirkung der Beschränkung auf die Verzugsfolgen gefordert werden müssen.
Mahnungen sind erforderlich im Bereich der Kenntnis der einzelnen Vertragsverhältnisse im Sinne der §§ 433 ff.
BGB, wenn der Gläubiger nur Forderungen aus bestimmten
Kaufgeschäften
einziehen will (z. B. aus ärztlichen
Behandlungsverträgen, aus Versicherungsverträgen, Transportsverträgen o. ä.), sowie zum Beispiel auch im
Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Leasinggeschäfts und des europäischen Kaufrechts.
Hinzu kommen muss im Fall der Einziehung ärztlicher Honorarforderungen die vertiefte Kenntnis der deutschen
Gesetze, im Falle der Einziehung von Forderungen aus Versicherungsverträgen Kenntnisse der Versicherungsarten
und des
deutschen Vertragsrechts,
und im Falle der Einziehung von Forderungen aus Kaufverträgen zum Beispiel die Kenntnis des Kaufrechts.
Lieferung
Bezüglich des Nachweises der rechtzeitigen Lieferung und der nicht rechtzeitig erfolgenden Zahlung ist zu
klären, inwieweit Zahlungsnachweise privater Käufer im gerichtlichen Mahnverfahren zu berücksichtigen sind.
Es ist davon auszugehen, dass derartige Verträge als Nachweis grundsätzlich geeignet sein können. Der Umstand,
dass sie von einem privaten Kunden ausgestellt sind, mindert für sich gesehen ihre Aussagekraft nicht.
Dem Verkäufer ist es zwar vorbehalten, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im einzelnen die Anforderungen
an die Beschaffenheit der Waren, und für Fälle, in denen deren Feststellung noch einer Prüfung bedarf, die
Lieferfristen festzulegen. Die Durchführung von Exportgeschäften ist aber, soweit dies nicht ausdrücklich
durch allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt ist, nicht ausschließlich dem Händler zugewiesen.
Werkleistung
Bei Leistungen aus dem Bereich des Handwerks ist zum einen eine vertragsgerechte und qualitativ hochwertige
Arbeit erforderlich, zum anderen muss auch die Rechnungslegung den aktuellen Vorschriften des Steuerrechts
entsprechen. Dies ist insbesondere bei lokal beim Kunden erbrachten Handwerksleistungen erforderlich, wie zum
Beispiel
Malerarbeiten
und das Tapezieren von Wohnräumen. Diesen Leistungen ist gemeinsam, dass sie für den Kunden erbracht werden,
dazu gehört zum Beispiel auch ein Neuanstrich der Aussenfassade eines Gebäudes, und nicht, wie demgegenüber
Lieferungen, zum Kunden hingebracht werden.
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